Mai 2017

Keine gewerbliche Fahrerlaubnis für deutsche Skipper auf fremdgeflaggten Schiffen

Eine Zusammenarbeit mit Seateach

Lübeck, im Mai 2017

Aktuelles Problem: Für den Bereich der kleinen, kommerziell genutzten Wasserfahrzeuge unter 24 m Länge und 200 GT (Small Commercial Vessels) besteht zwischen den EU Mitgliedsstaaten zurzeit keine gegenseitige Anerkennung der Qualifikationen von Berufsskippern. Da die Befähigungsnachweise an die Rechtsvorschriften des jeweiligen Flaggenstaates geknüpft sind, schränkt dies die Beschäftigungsmöglichkeiten professioneller Skipper auf dem Europäischen Markt erheblich ein. Deutlich wird dies anhand des folgenden Beispiels: Eine deutsche Qualifikation, beispielsweise der Sportseeschifferschein, wird für das Führen einer britisch oder spanisch geflaggten Yacht nicht anerkannt- und umgekehrt. Dies kann zu kuriosen Situationen führen, in denen es qualifizierten professionellen Skippern nicht gestattet ist, baugleiche Boote im selben Hafen zu führen, weil sie unter verschiedenen europäischen Flaggen fahren.

Betroffen sind europaweit schätzungsweise 25.000 professionelle Skipper, die Charterboote führen oder Überführungsfahrten unternehmen. Darunter auch Servicepersonal, das Boote geschäftsmäßig zwischen Liegeplätzen oder Häfen bewegt oder auch Tauchlehrer, die ihre Kunden zu Tauchstationen fahren.

Da auch VDC-Mitgliedsfirmen mit diesem Sachverhalt konfrontiert sind, wurde das Problem bereits anlässlich der hanseboot 2016 während des traditionell stattfindenden „Runden Tisch“  thematisiert.

Unter dem Motto Professionelle Skipper – Grenzenlose Arbeitsmöglichkeiten in der EU arbeitet ein europäisches Team unter der Leitung der in Mallorca ansässigen Yachtschule Sea Teach an einem neuen Konzept, dass es professionellen Skippern von Sportbooten ermöglichen soll, ihre Arbeitskraft flexibler und mobiler einzusetzen.

Das EU-geförderte Projekt TCC-SCV, dessen Kürzel für „TRECVET Core Curriculum for Skippers of Small Commercial Vessels“ steht, hat in seiner 2-jährigen Laufzeit von 2014 bis 2016 einen Kernlehrplan (Core Curriculum) erarbeitet, der diese Situation für die betroffenen Skipper sehr vereinfachen würde.

Hierzu analysierte das Projekt sieben Qualifikationen aus den Mitgliedsstaaten Deutschland, Großbritannien, Spanien, Kroatien, Tschechien, Frankreich und Slowenien und machte in einem Vergleichs-Tool die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Lerninhalte sichtbar. Aus dieser Übersicht wird deutlich, dass 80 bis 90% der Ausbildungsinhalte dieser sieben Qualifikationen identisch sind und dass die Differenzen sehr viel geringer sind als die Übereinstimmungen.

Aus dieser Datenbank und den daraus gewonnenen Erkenntnissen erstellte das Team einen Kernlehrplan sowie Ergänzungsmodule (Core Curriculum plus National Specific Modules). Das Ziel ist die Vereinfachung der Qualifikationsanerkennung durch die gemeinsame Nutzung der identischen Inhalte.
Vorteile des Kernlehrplans und der Ergänzungsmodule sind:
  • Jeder Nationalstaat behält seine eigene Qualifikation (keine Europäische Qualifikation).
  • Der Kernlehrplan wird automatisch und verbindlich zwischen den Mitgliedsstaaten anerkannt.
  • Für Qualifikationen in einem anderen Mitgliedsstaat braucht ein bereits qualifizierter Skipper nur die erforderlichen Ergänzungsmodule die dieser Staat fordert.
Diese Ergebnisse, das Vergleichstool und der Kernlehrplan, stehen als interaktive Tools auf der Website des Projekts zur Verfügung (http://www.tcc-scv.eu/tcc-scv-tools).

Als nächsten Schritt plant Sea Teach ab Ende 2017 die Datenbank auf alle EU Mitgliedsstaaten auszuweiten. Mit Unterstützung der EU Kommission soll die Implementierung des Kernlehrplanes und der Zusatzmodule in den Nationalstaaten zeitnah eingeführt werden.
Silja Teege, email@sea-teach.com
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