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Die Schlichtungsstelle der VDC

Service

Die Schlichtungsstelle der VDC e.V. ist unser Service zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen zwischen Charterkunden und –unternehmen mit Wohn- bzw. Betriebssitz in der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig davon, ob Sie die Schlichtungsstelle zu einem Streitfall mit einem VDC-Mitglied oder einem Nichtmitglied anrufen, geben unsere Jurymitglieder eine verbindliche Empfehlung der VDC ab. Die Jury der VDC-Schlichtungsstelle setzt sich aus folgenden Branchenexperten zusammen:

-                      einem in der Yachtcharterbranche spezialisierten Rechtsanwalt;

-                      einem Fachjournalisten;

-                      einem fachkompetenten Charterkunden sowie

-                      einem neutralen VDC-Mitgliedsunternehmen.

Die personelle Zusammensetzung der Jury wird von der VDC je nach Sach- und Rechtslage des Streitfalls sorgfältig aus unserer Expertenkartei ausgewählt. Die Empfehlungen der Jury schließen selbstverständlich nicht die Beschreitung des Rechtsweges für Sie aus. Aus formalrechtlichen Gründen kann die VDC-Schlichtungsstelle Streitfälle lediglich dem Grunde, nicht aber der Höhe nach bearbeiten.

Schlichtungsverfahren

Zur Anrufung der Schlichtungsstelle verwenden Sie einfach den von uns vorbereiteten Schlichtungsantrag. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und schicken ihn unterzeichnet auf dem Postweg an unsere Geschäftsstelle. Diese leitet den Antrag sofort an die Jury der VDC-Schlichtungsstelle weiter. Bitte achten Sie darauf, den Antrag in 5-facher Ausfertigung an uns zu übersenden!

Dem Schlichtungsantrag bzw. der Schilderung des Schadenhergangs fügen Sie die folgenden Unterlagen bei:

-           die schriftliche Kundenbeschwerde/Schadenmeldung;

-           die Reaktion des Charterunternehmens;

-           die Reaktion der Charteragentur;

-           eine Kopie des Chartervertrags;

-           Kopie der Ein- und Auscheckdokumente;

-           Kopie des Logbuchs;

-           eventuell erforderliche Skizzen

Nach Eingang Ihres Schlichtungsantrags teilt Ihnen die Jury der VDC-Schlichtungsstelle ihre verbindliche Empfehlung nach einer Frist von spätestens 10 Werktagen auf schriftlichem Weg mit.

Kostenbeitrag

Die Verwaltungskosten richten sich nach dem festgestellten Streitwert.

Die Verwaltungskosten werden nach der Entscheidungsabgabe der Jury per Banklastschriftverfahren eingezogen. Hierüber erhalten Sie eine gesonderte Rechnung.

Kontakt

Wollen Sie die Schlichtungsstelle der VDC e.V. zu einem Streitfall anrufen? Oder haben Sie Fragen an uns? Kontaktieren Sie uns unter der Rufnummer: 040  374 213 32 oder schicken Sie uns ein e-Mail an die Adresse: info@vdc.de.

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